Kassenbonpflicht 2020: Was hat sich nach einem Dreivierteljahr verändert?

Dieser Artikel wurde von ROLLENLAND am 24.09.2020 erstellt

Eine Gesetzesänderung im Januar 2020 sorgte bei vielen Geschäftsleuten und Kunden für Unverständnis: Seit Anfang des Jahres gilt in Deutschland die Belegausgabepflicht, die vorgibt, dass für jeden Einkauf, unabhängig vom Kundenwunsch, ein Bon ausgedruckt werden muss. Für die entsprechend aufgerüsteten Registrierkassen besteht eine Meldepflicht beim Finanzamt – so sollen sich Manipulationen am Kassensystem in Form von Umsatzlöschungen unterbinden lassen. Hier erfahren Sie, wie das Fazit zur Kassenbonpflicht nach einem Dreivierteljahr aussieht.

In der Kritik: Die Schattenseiten der Kassenbonpflicht

Bereits vor der Einführung der Bonpflicht 2020 gab es massive Kritik seitens der Unternehmen. Insbesondere viele Bäckereibetriebe bemängelten die zusätzlichen Kosten, die mit dem Nachrüsten der Ladenkasse und der Entsorgung der nicht benötigten Kassenbelege einhergehen. Ob eine derartige Transparenz dort wirklich notwendig ist, stellen viele Kunden wie auch Betriebe in Frage.

Bei Lebensmitteln und anderen Waren, die nur Kleinstbeträge einbringen, ist der Nutzen, also die Erschwerung von Steuerbetrug, im Vergleich zum Schaden, den die Unternehmen erleiden, verschwindend gering. Aus der Sicht der Unternehmen sollte nur dort die volle Strenge walten, wo sich ein Steuerbetrug auch wirklich lohnen würde.

Corona: Verlängerung der Übergangsfrist in Planung

Ein Problem bei der Umsetzung des neuen Kassengesetzes ist die aufwendige Umstellung aller Kassensysteme. Unternehmen müssen diese umrüsten und mit „Technischer Sicherheitseinrichtung“ (TSE) bestücken. Doch nicht jeder Betrieb kann sich dies und die Anschaffung von Kassenrollen leisten. Deshalb beschloss die Regierung eine Übergangsfrist bis Oktober 2020. Bei Nichteinhaltung der neuen Vorgaben wurden bislang also keine Strafen verhängt.

Insbesondere durch die coronabedingten Schließungen fehlt vielerorts das nötige Geld für die Umrüstung. Die Politik denkt deshalb über eine Verlängerung der Schonfrist bis 2022 nach. Der CDU-Wirtschaftsrat regt dazu an, diese Zeit auch für die Entwicklung digitaler Alternativen zu nutzen. Um die missliche Lage der Unternehmer zu verdeutlichen, finden immer wieder Aktionen vor dem Reichstag in Berlin statt. Der Bund der Steuerzahler in Bayern zum Beispiel baute vor dem Gebäude eine Mauer aus über drei Millionen Kassenbons auf. Er fordert eine Befreiung von der Kassenbonpflicht bei Beträgen unter 30 Euro.

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Frankreich schafft die Bon-Pflicht teilweise wieder ab

Das Nachbarland Frankreich hingegen schlägt einen komplett gegensätzlichen Weg ein. Dort besagt das neue „Verschwendungsgesetz“, dass eine preisliche Mindestgrenze über den Ausdruck eines Bons bestimmt. Liegt der Einkaufswert darunter, muss kein Bon ausgedruckt werden – außer der Kunde wünscht dies ausdrücklich. Die genaue Staffelung sieht wie folgt aus:

  • ab Herbst 2020: keine Kassenbonpflicht bei Beträgen unter 10 Euro
  • ab 2021: keine Kassenbonpflicht bei Beträgen unter 20 Euro
  • ab 2022: keine Kassenbonpflicht bei Beträgen unter 30 Euro

Auf diese Weise soll zum Wohle der Natur eine Eindämmung der Müllflut erfolgen. Doch das Gesetz ist noch weiter gefasst und untersagt ab 2021 die Vernichtung zurückgegebener oder nicht verkaufter Textilien und Hygieneartikeln. Frankreich setzt stattdessen auf einen Kreislauf aus Spenden und Recycling. Damit dürften die Franzosen Vorbild für Länder wie Deutschland sein.

Welche Alternativen zum Standardpapier existieren?

Die Flut an Belegen ist eine Belastung für die Umwelt. Das standardmäßig verwendete Papier hat eine vergleichsweise schlechte Ökobilanz. Bei Thermorollen kommen sogar oft noch gesundheits- und umweltschädigende Chemikalien zum Einsatz. Rollenland konzentriert sich daher bei der Produktauswahl auf phenolfreie Thermorollen sowie Bonrollen aus holzfreiem Papier. Die innovativen, recycelbaren Öko-Bonrollen Blue4est sind sogar für den Lebensmittelkontakt zugelassen und besonders schonende für die Umwelt. Sie enthalten keine Farbentwickler und gelten deshalb nicht als Sondermüll. Die blaue Färbung der Öko-Bons zeigt bereits auf den ersten Blick, wie umweltbewusst Unternehmen eingestellt sind. Eine weitere Möglichkeit ist der Einsatz von Bonrollen aus holzfreiem Papier. So können die Wälder vor der Kassenbonpflicht 2020 geschützt werden.

Fazit nach fast einem Jahr: Kassenbonpflicht 2020

Der Gedanke hinter der Kassenbonpflicht 2020 ist grundsätzlich gut und hilft dabei, vielen Steuerhinterziehern das Handwerk zu legen. Doch die Belastung für die Umwelt und Unternehmen sollte ebenfalls ernstgenommen werden. Ein abgewandeltes System mit Mindestbeträgen oder digitalen Lösungen könnte die Wogen glätten.

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Bildquelle: ©iStock.com / Jens Rother

Kassenbonpflicht - Kassenbon mit Kaffetasse

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