Bonpflicht 2020 – aktuelle Fragen und Antworten

Dieser Artikel wurde von ROLLENLAND am 30.01.2020 erstellt

Am 1. Januar 2020 war es so weit – das neue Kassengesetz inklusive der Belegausgabepflicht trat für den Einzelhandel in Kraft. Vor allem die Bonpflicht sorgt sowohl bei Ladenbesitzern als auch bei deren Gästen für Unmut. Alles Wichtige zur Gesetzesumstellung und wie Sie diese problemlos bewerkstelligen können, erfahren Sie bei uns.

Inhalt

Was ist die neue Bonpflicht 2020 und warum tritt sie in Kraft?

Die Bonpflicht ist Bestandteil des neuen Kassengesetzes 2020, das zu mehr Transparenz und somit weniger Steuerbetrug im Einzelhandel führen soll. In dessen Rahmen müssen Sie bei jeder Transaktion – egal, wie gering der Zahlungsauftrag ist – Bons ausgeben, auf denen die Daten zu dieser Transaktion genau festgehalten sind.

Bonpflicht 2020: Für wen gilt sie?

Die Frage, für wen die Bonpflicht 2020 gilt, lässt sich pauschal so beantworten: Grundsätzlich gilt die Bonpflicht für alle Bereiche des Einzelhandels. Ob ein einzelnes Brötchen vom Bäcker oder ein Restaurantbesuch – seit dem 01.01.2020 müssen Kunden aufgrund der Bonpflicht immer einen Kassenbeleg erhalten. Für die verschiedenen Branchen geben wir Ihnen im Folgenden alle notwendigen Informationen sowie Unterschiede und Ausnahmen.

Bonpflicht 2020: Gastronomie

Laut Gesetz müssen Sie als Gastronom jeden Geschäftsvorfall per Beleg dokumentieren. Ausnahmen bilden Reservierungen, da sie zwanglos sind und noch nicht den Beginn einer Leistung bedeuten. Vorsicht gilt beim Thema Trinkgeld: Auch wenn dies eine freiwillige Zahlung des Gasts ist, gehört es dennoch zum Umsatz des Unternehmers und ist somit im Kassensystem zu erfassen.

Bonpflicht 2020: Imbiss

Auch hier müssen Sie nach dem neuen Gesetz jeden Geschäftsvorfall per Kassenzettel dokumentieren. Viele Imbiss-Betreiber haben allerdings eine offene Ladenkasse, die von der Bonpflicht befreit ist. Ihre Transaktionen müssen Sie dennoch schriftlich festhalten.

Bonpflicht 2020: Café

Sie müssen jede Leistung pro Gast per Bon dokumentieren, egal, wie klein diese ist. Zwanglose Reservierungen fallen aber nicht unter die Bonpflicht. Bitte beachten Sie: Auch Trinkgelder unterliegen dem Kassengesetz 2020 und müssen im System erfasst werden.

Bonpflicht 2020: Bäcker

Selbst beim Bäcker ist die neue Bonpflicht unumgänglich: Noch so kleine Wünsche des Kunden, und wenn es nur eine Brezel ist, müssen Sie per Bon dokumentieren und dem Gast aushändigen.

Bonpflicht 2020: Wochenmarkt

Laut Gesetz besteht für jeden Geschäftsvorfall eine Belegausgabepflicht. Doch keine Panik: Gerade für Wochenmärkte gibt es bei der Bonpflicht 2020 Ausnahmen. Markthändler haben hier überwiegend offene Ladenkassen, die von der Bonpflicht befreit sind.

Bonpflicht 2020: Friseur

Die Bonpflicht besteht auch für einen Friseur und deren Dienstleistungen, die Sie für Ihre Kunden erbringen. Zwanglose Reservierungen eines Termins fallen nicht darunter. Bedenken Sie jedoch: Trinkgelder gehören zum Umsatz Ihres Unternehmens und unterliegen somit dem Kassengesetz.

Bonpflicht 2020: Taxiunternehmen

Auch in dieser Branche ist die Form der offenen Ladenkasse meist Standard. Diese befreit Sie von der Bonpflicht. Doch Vorsicht: Jede Dienstleistung müssen Sie dennoch schriftlich festhalten. Und hier gilt ebenfalls: Trinkgelder zählen laut Kassengesetz 2020 zum Umsatz des Unternehmens und müssen vom System erfasst werden.

Ausnahmen und Bonpflicht bei einer offenen Ladenkasse

Es ist klar geregelt, dass laut Kassengesetz 2020 Händler jeden Geschäftsvorfall per Beleg dokumentieren müssen. Eine der wenigen Ausnahme ist die offene Ladenkasse. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, eine elektronische Kasse zu betreiben, entfällt für Sie die Bonpflicht. Zudem können Sie beim Finanzamt Ausnahmeregelungen in Härtefällen beantragen.

Weitere Aspekte bezüglich der Bonpflicht

Was müssen Sie tun, wenn der Kunde den Bon nicht annehmen will?

Grundsätzlich gilt: Der Kunde muss seinen Beleg nicht annehmen. Vernichten Sie in diesem Fall einfach den Bon. Die Transaktion ist bei Ihnen ja im Kassensystem festgehalten.

Ist eine Nicht-Einhaltung der Bonpflicht strafbar?

Tatsächlich besteht kein konkreter Straftatbestand, wenn Sie die Bonpflicht nicht einhalten. Doch Vorsicht: Sie machen sich dadurch beim Finanzamt verdächtig, Daten zurückzuhalten oder gar zu manipulieren.

Wie groß ist die Umweltbelastung durch die Bonpflicht?

Es ist zu erwarten, dass der Mehrverbrauch an Papier durch die neue Regelung erheblich ansteigen wird. Die Kassenbon-Pflicht und die Umwelt sind schwer miteinander vereinbar. Mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite können Sie Umweltbelastungen allerdings deutlich verringern. So ist eines der wichtigsten Anliegen von Rollenland die Bereitstellung von umweltschonenden, phenolfreien Thermorollen, die durch ihre Haltbarkeit überzeugen.

Bildquelle: ©iStock.com / gorodenkoff

Mann möchte am Tresen eines Cafés bezahlen

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