Von ROLLENLAND

14.10.2016

Vielseitige Papierrollen im Porträt

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Receipt of shopping list.
Kaum ein Geschäft kommt ohne Bons aus – Kunden nehmen die Zettel nach jedem Einkauf entgegen. Kassenrollen gibt es in unterschiedlichen Varianten, beginnend bei diversen Materialien bis hin zu verschiedenen Maßen und Stärken. Auf diese Aspekte sollten Sie achten, wenn Sie das passende Produkt finden möchten. Auch für Kunden sind Bons wichtig, beispielsweise zum Warentausch. Wenn Sie für Ihr Geschäft die passenden Bonmodelle suchen, werden Sie bei ROLLENLAND fündig. Kassenbon

Welche Arten von Kassenbons gibt es?

Bonrollen werden anhand diverser Kriterien in Größen eingeteilt – bezogen auf Durchmesser, Breite und Lauflänge. Zu den üblichen Formaten gehört 80x80x12. Die Angaben beziehen sich wie folgt auf die Maße der Bonrolle: 80 mm Breite, 80 mm Rollendurchmesser, 12 mm Hülsendurchmesser. Weiterhin gängige Maße sind: 76x80x12 und 57x57x12. Darüber hinaus unterscheiden sich Thermorollen von herkömmlichem Bonpapier: Das Papier von Thermorollen ist dünner und weicher als das Material normaler Bonrollen. Zusätzlich hat sich in den letzten Jahren der blaue Kassenbon immer weiter verbreitet. Er gilt als die umweltfreundlichere Option zu herkömmlichen Thermorollen. Papierrollen für Regestrierkassen

Was ist beim Kauf von Kassenbons zu beachten?

Eine Bonrolle muss zum Kassensystem passen. Hersteller von Rollen legen Wert darauf, dass ihre Produkte zu den zertifizierten Kassensystemen der Unternehmen passen. Hohe Anforderungen sollten Sie auch an die Beschaffenheit von Kassenbons stellen. Es empfiehlt sich der Kauf schadstofffreier Produkte, die umweltfreundlich hergestellt werden. Auf Phenol und Bisphenol A (BPA) sollte bei der Produktion verzichtet werden. Hohe Priorität bei der Auswahl von EC-Rollen und anderen Bons hat der Verwendungszweck. So gibt es für Apotheken spezielle Apothekenrollen; in Einkaufszentren kommt die normale Kassenrolle zum Einsatz. Interessenten können ihre Rollen zusätzlich bedrucken lassen. Dabei gilt es, sich im Vorfeld für das richtige Papier zu entscheiden. Wer einen Thermokassendrucker verwendet, kauft Thermopapier. Dieses ist einseitig mit einer hitzeempfindlichen Schicht versehen, die unter der Hitze des Druckkopfs die Schrift sichtbar macht.

Bedeutung von Bons für Kunden und Verkäufer

Auf einem Kassenbon stehen erworbene Waren mit Namen und Anzahl aufgelistet, gegenüber stehen die Preise. Käufer, die Ware umtauschen möchten, müssen in der Regel den zugehörigen Kassenzettel vorlegen. Die Reklamation ist jedoch auch ohne den Nachweis möglich, wenn ein Zeuge beim Kauf zugegen war. Alternativ hilft die EC-Kartenabrechnung beim erfolgreichen Warentausch. Für Verkäufer bieten Kassenrollen die Möglichkeit der Werbung. Sei es das Apotheken-A und der Apothekenname oder die Bezeichnung der Verkaufsstätte auf dem Papier. Die Rückseite bietet sich für die Verzierung, für den Aufdruck von Wertmarken oder Coupons. Beschriftete Kassenzettel wirken optisch ansprechend und rufen Kunden Ihr Unternehmen ins Gedächtnis. So einfach können Sie mit Werbung auf Kassenbons die Kundenbindung stärken. Außerdem erschaffen Sie individuelle Bonrollen, mit denen Sie sich vom Wettbewerb abheben. Einkauf: Kundin bezahlt mit Karte

Welche Aufbewahrungsfristen gibt es für Bons?

Für Verbraucher gilt: Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, daher lohnt es sich, den Kassenbon mindestens so lange aufzubewahren, um Waren im Garantiefall zurückgeben zu können. Für Unternehmen gelten deutlich längere Fristen: Kassenbons sind als Buchungsbelege nach § 147 Abgabenordnung aufbewahrungspflichtig – aktuell 8 Jahre (durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV verkürzt von zuvor 10 Jahren). Kassenbewegungen (Einnahmen und Ausgaben) müssen laut Gesetz zudem täglich festgehalten werden.

Bon, Quittung, Rechnung – Wo liegen die Unterschiede?

Auf einem Kassenbon sind alle eingekauften Artikel gelistet, mit Kaufpreis, Gesamtsumme und ausgewiesener Mehrwertsteuer. Der Bon wird ausgehändigt, wenn die Ware vollständig bezahlt ist. Bei einer Rechnung sind diese Angaben ebenfalls zu finden. Jedoch bekommt der Käufer eine Rechnung auch, wenn sie noch nicht beglichen ist – sozusagen als Zahlungsaufforderung. Mit einer Quittung bestätigt der Verkäufer dem Käufer den Erhalt des Geldes. Es genügt die Angabe der von Datum und Rechnungsnummer. Einkaufswagen im Supermarkt

"Ist gebongt!" – Woher kommt das Sprichwort?

Es handelt sich um Umgangssprache und heißt so viel wie: "Das ist beschlossen". Zudem ist "gebongt" die eingedeutschte Schreibweise von "gebont" und bedeutet "in die Registrierkasse eingegeben", also "registriert".